Wir finden den springenden Punkt.
Arbeitsrecht Hartmann
Jeder Fall hat einen springenden Punkt.
Mein Ehrgeiz ist es, diesen Punkt zu finden, der für die Lösung Ihres Falls entscheidend ist. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem ganzen Fachwissen setze ich mich für Ihre Sache ein und mache mich für Sie stark.

Kompetenz und Erfahrung in Arbeits- und Sozialrecht
seit 1982

Ihre kompetente Fachkanzlei

Seit 1982 bin ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert. Gegründet habe ich die Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht im Jahre 1996 nach 14 Jahren arbeitsrechtlicher Tätigkeit für Unternehmen im Arbeitgeberverband.

Die arbeits- und sozialrechtliche Beratung von Unternehmen, Betriebsräten und Arbeitnehmern/innen sowie deren bundesweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten durch alle Instanzen stehen im Zentrum meiner Tätigkeit.

Mein Fachwissen gebe ich zudem in regelmäßigen Schulungen und Inhouse-Seminaren weiter. Darin werden HR-Mitarbeiter/innen, Führungskräfte und Betriebsräte im  Arbeits- und Sozialrecht geschult. Für die internationalen Firmen ist besonders das Angebot an englischsprachigen Seminaren mit Power Point Präsentation und Fallbeispielen aus der Praxis interessant.

Mein Steckenpferd ist das Pferderecht.

Kanzlei

Rechtsanwältin Bettina M. Hartmann

Bettina M. Hartmann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Inhaberin

Biographie

  • Geboren in Wolfenbüttel
  • Juristisches Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Dreimonatiges Referendariat in U.S.A., Kanzlei in Newport Beach, Kalifornien
  • Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD)
  • Studium in USA mit Abschluss „Master of Comparative Law“ (Miami)
  • Perfekte Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • 1982 Zulassung als Rechtsanwältin
  • Seit 1994 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Nebenfach Pferderecht
  • 1982-1995 Syndikusanwältin im Arbeitgeberverband; Beratung der Unternehmen in allen
    Personalangelegenheiten und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats etc.,
  • Vertretung der Unternehmen durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • 1996 Gründung der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf
  • Referententätigkeit in offenen Seminaren und Inhouse-Veranstaltungen über  Arbeitsrecht auf Englisch und Deutsch
  • Fortbildungsnachweis: Deutscher Anwaltverein 2023, siehe auch rechtsanwalt.com
Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Unternehmen, Betriebsräten und Arbeitnehmern/innen sowie deren bundesweiten Vertretung vor den Arbeitsgerichten durch alle Instanzen. mehr…

Die Beratung und Vertretung bezieht sich u. a. auf

  • Anstellungsverträge,
  • Eingruppierung,
  • Teilzeit, Elternzeit,
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • Mindestlohngesetz
  • Abmahnungen,
  • fristlose Kündigungen,
  • allgemeiner Kündigungsschutz iSd Kündigungsschutzgesetzes (KSchG),
  • besonderer Kündigungsschutz,
  • Zeugnisformulierungen,
  • sozialversicherungsrechtliche Fragen in Verbindung mit Kündigungen,
  • und vieles mehr.

Hinzu kommt die Vertretung vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht. «

Häufig übernehme ich die Funktion einer externen Personalabteilung für Unternehmen und eines ständigen Rechtsberaters für Betriebsräte. Ich unterstütze und berate sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei der täglichen Personalarbeit und vertrete sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten durch sämtliche Instanzen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. mehr…

Betriebsverfassungsrechtliche Fragen sind u.a.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
  • Personalfragen, §§ 92 ff BetrVG
  • Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, § 99 BetrVG
  • Betriebsänderungen, 111 ff BetrVG

Hinzu kommt

  • Formulierung von Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleich / Sozialplänen
  • Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie eines Interessenausgleichs / Sozialplans, §§ 112 ff BetrVG bei Betriebsänderungen.
  • Vertretung von Unternehmen und Betriebsräten bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit durch sämtliche Instanzen.
Schulungen

Schulungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schulung von HR-Mitarbeitern/innen, Führungskräften und Betriebsräten von deutschen und multinationalen Unternehmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. mehr…

Zielgruppen & Inhalte

Die Seminare sind besonders geeignet für multinationale Unternehmen, die ihren Geschäftsführer/innen, HR-Mitarbeitern/innen, Führungskräften und den Betriebsratsmitgliedern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Grundzüge und Begriffe des deutschen Arbeitsrechts verschaffen möchten, speziell zum

  • Tarifvertragsgesetz,
  • Betriebsverfassungsgesetz,
  • allgemeinem Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
  • Abmahnungen,
  • besonderen Kündigungsschutzgesetz (schwerbehinderte Menschen, werdende Mütter, Menschen in Elternzeit, Betriebsratsmitglieder
    etc.),
  • allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinem weitreichenden Pflichtenkatalog für den Arbeitgeber,
  • Mindestlohngesetz, etc.
  • Die Seminare sind auf eine Dauer von ein bis zwei Tagen angelegt und vermitteln auf der Grundlage von Power Point Präsentationen arbeitsrechtliche Kenntnisse, die die Teilnehmer/innen anhand praktischer Fallbeispiele aus der jahrzehntelangen Praxis der Kanzleiinhaberin oder aus der Praxis der Unternehmen/Betriebsräte in kleinen Gruppen diskutieren.
  • Die Seminare werden auf Wunsch auf Englisch gehalten und mit englischsprachigen Arbeitsunterlagen begleitet, bestehend aus einer PowerPoint-Präsentation mit praktischen Fallbeispielen in englischer Sprache.

Inhouse Seminare

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter/innen und Betriebsratsmitglieder durch eine individuelle, auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens oder des Betriebsrats abgestimmte Schulung in Ihrem Hause mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts vertraut zu machen. mehr…

Dabei werden die in Ihrem Hause geltenden Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge etc. herangezogen und die in Ihrem Betrieb besonders häufig auftretenden arbeitsrechtlichen Probleme diskutiert und Lösungen erarbeitet.

Die Seminare stoßen bei den Teilnehmer/innen auf große Akzeptanz und versetzten sie in die Lage, in der Personalarbeit die in Ihrem Betrieb täglich auftretenden Probleme zu erkennen und zu lösen.

Steckenpferd

Neben dem Arbeits- und Sozialrecht befasse ich mich als Pferdehalterin und Reiterin mit Pferderecht. Die Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung bezieht sich zum Beispiel auf Kaufverträge, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche etc. mehr…

Die pferderechtliche Beratung bezieht sich u.a.

  • Kaufverträge
  • Einstallverträge
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche bei Schmiedefehlern oder tierärztlichen Fehlern etc.

Darüber hinaus berate ich Sie über allgemeine Fragen des Arbeits- und allgemeinen Zivilrechts, die bei Pferdehaltern/Reiter/innen oder im Zusammenhang mit der Betreibung von Anlagen/Reitställen/Tierarztpraxen etc. auftreten können.

Honorierung

Bei der außergerichtlichen Beratung wird häufig ein Zeithonorar vereinbart. Ohne Honorarvereinbarung erfolgt die Gebührenberechnung auf der Basis des bundesweit geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlich geregelten Gebühren richten sich nach einer Gebührentabelle. Die Höhe der Gebühren hängt von dem Streitwert ab.
Im Arbeitsrecht trägt jede Partei die Anwaltsgebühren sowohl bei außergerichtlicher Beratung als auch in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren selbst, gleichgültig, wer gewinnt. In zweiter und dritter Instanz trägt die unterliegende Partei sämtliche Kosten. mehr…

Im Detail

Ab dem 01.07.2006 ist der § 34 im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte neu eingefügt worden:

  1. Ohne Honorarvereinbarung beläuft sich die gesetzlich geregelte Mindestgebühr für einen mündlichen oder fernmündlichen Rechtsrat derzeit auf 190,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt., die Mindestgebühr für einen schriftlichen Rat beläuft sich auf 250,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt.
  2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
Honorierung

Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung ist deshalb im Arbeitsrecht von großem Wert. Gerne setzen wir uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und holen für Sie die Deckungszusage ein. Wird von der Rechtsschutzversicherung keine Deckung erteilt oder werden die Kosten nur zum Teil übernommen, sind die Kosten von Ihnen zu übernehmen.

In den meisten Fällen besteht eine Selbstbeteiligung für den/die Versicherungsnehmer/in. Bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen gilt oft eine Sperrfrist, die idR drei Monate beträgt.

Auch übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht jegliche Kosten, wie z.B. das Aushandeln von Arbeits- und Aufhebungsverträgen oder die Gebühr für das Aushandeln eines guten Zeugnisses im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vergleichs in einem Kündigungsrechtsstreit. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Kosten bei der Übernahme Ihres Falles entstehen.

Haben Sie einen Beratungstermin vereinbart, bringen Sie bitte alle für die Bearbeitung Ihres Falles wichtigen Dokumente mit – auch den Arbeitsvertrag mit allen vereinbarten Änderungen sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen.

So erreichen Sie uns

Arbeitsrecht Hartmann
Friedrichstraße 73
40217 Düsseldorf
Tel   0211 23 99 39 – 0
Fax  0211 23 99 39 – 23
Email bettina . hartmann [at] t-online . de
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